Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Funkwerk-Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
Abschreibung belastet voraussichtlich den Jahresüberschuss des Funkwerk-Konzerns
Kölleda, 11. Dezember 2019 – Die Funkwerk AG hat heute überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG, Frankfurt/Main, an der Funkwerk eine Beteiligung von 15,36 % hält, einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Offenbach am Main stellen wird. Die aus heutiger Sicht erforderliche Abwertung der Beteiligung an der euromicron AG wird den Jahresüberschuss der Funkwerk AG im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich erheblich belasten. Das operative Geschäft der Gesellschaft wird nicht beeinflusst, die Prognose für 2019 hinsichtlich Umsatz und Betriebsergebnis hat weiterhin Bestand.
Funkwerk AG
Kerstin Schreiber, Vorstand
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