Veröffentlichung einer Insiderinformation

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Funkwerk-Beteiligung euromicron AG beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Abschreibung belastet voraussichtlich den Jahresüberschuss des Funkwerk-Konzerns

Kölleda, 11. Dezember 2019 – Die Funkwerk AG hat heute überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG, Frankfurt/Main, an der Funkwerk eine Beteiligung von 15,36 % hält, einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Offenbach am Main stellen wird. Die aus heutiger Sicht erforderliche Abwertung der Beteiligung an der euromicron AG wird den Jahresüberschuss der Funkwerk AG im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich erheblich belasten. Das operative Geschäft der Gesellschaft wird nicht beeinflusst, die Prognose für 2019 hinsichtlich Umsatz und Betriebsergebnis hat weiterhin Bestand.

Weitere Informationen

Funkwerk AG

Kerstin Schreiber, Vorstand

Im Funkwerk 5

D-99625 Kölleda/Thüringen

Tel. 03635 458-500

ir@funkwerk.com
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