Der Vorstand und Aufsichtsrat der Funkwerk AG identifizieren sich mit den Grundsätzen einer transparenten verantwortlichen Leitung sowie Kontrolle des Unternehmens. Für die Unternehmen der Funkwerk-Gruppe ist es daher ein wichtiges Anliegen, das Vertrauen unserer Aktionäre, Mitarbeiter, Geschäftspartner als auch der Öffentlichkeit zu erhalten und zu steigern.
Die Satzung der Funkwerk AG gibt Aufschluss über wichtige Indikatoren der Aktiengesellschaft, wie etwa die Höhe des Grundkapitals oder die Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung.
zur Satzung (DE)Die Funkwerk AG ist ihren Aktionären und der Öffentlichkeit zu hoher Transparenz und offener Kommunikation verpflichtet.
zur Richtlinie (DE)Mit Inkrafttreten der EU-Marktmissbrauchsverordnung („MAR“) ab dem 3. Juli 2016 müssen gemäß Art. 19 MAR die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Funkwerk AG sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, den Erwerb und die Veräußerung von Funkwerk Aktien sowie von anderen Wertpapieren und Rechten melden, die einen Bezug zur Funkwerk Aktie haben (z. B. Optionsscheine).
Es liegen keine meldepflichtigen Sachverhalte vor.
Es liegen keine meldepflichtigen Sachverhalte vor.