Überraschender Antrag auf Schutzschirmverfahren der euromicron AG

12. Déc. 2019 | Corporate News, Press

  • Abwertung der Beteiligung wird geprüft
  • Abschreibung belastet Finanzergebnis von Funkwerk; operative Umsatz- und Ergebnisprognose 2019 bleibt unverändert bestehen

Kölleda, 12. Dezember 2019 – Die Funkwerk AG hat am 11. Dezember 2019 überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG am gleichen Tag einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht gestellt hat. Funkwerk wird die Höhe der erforderlichen Abwertung der 15,36 %-igen Beteiligung an der euromicron AG, die mit 5,8 Mio. Euro in den Finanzanlagen der Funkwerk AG bilanziert ist, prüfen. Die Abschreibung würde das Finanzergebnis und damit den Jahresüberschuss der Funkwerk AG im laufenden Geschäftsjahr belasten, das operative Geschäft wird jedoch nicht beeinflusst. Die Prognose für Umsatz und Betriebsergebnis bleibt deshalb unverändert bestehen. Demnach erwartet der Funkwerk-Konzern im Gesamtjahr 2019 ein Umsatzplus um etwa 6 % (2018: 82,7 Mio. Euro) und ein EBIT von mindestens 11 Mio. Euro (2018: 11,4 Mio. Euro).

Die vom Vorstand der euromicron AG beantragte Eröffnung des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung erreichte den Vorstand der Funkwerk AG völlig überraschend und ohne Vorankündigung. Auch über die von euromicron in der Ad-hoc-Mitteilung vom 10. Dezember 2019 erwähnten Gespräche mit einem der Funkwerk AG unbekannten strategischen Investor war Funkwerk zu keiner Zeit informiert und ist nicht Partei solcher Verhandlungen. Ein derart intransparentes Verhalten des euromicron-Vorstands hat die für eine strategische Partnerschaft notwendige Vertrauensbasis zerstört.

Die Funkwerk AG wird die in den letzten Jahren erfolgreiche Unternehmensentwicklung aus eigener Kraft fortsetzen und sich hierbei auf weiteres dynamisches Wachstum in den Geschäftsfeldern Zugfunk, Reisendeninformation, Videosysteme und IoT (Internet of Things) konzentrieren. Als zuverlässiger und langfristig stabiler Partner ist die Funkwerk AG überzeugt, dass sie auch ohne die euromicron AG die Anforderungen ihrer Kunden mit führenden Technologien und hoher Kunden- und Serviceorientierung erfüllen kann.

 

Die Funkwerk AG, Kölleda/Thüringen, ist als mittelständischer Technologiekonzern spezialisiert auf lösungsorientierte Informations-, Kommunikations- und Sicherheitssysteme für den Schienenverkehr, Infrastruktur, Behörden und Unternehmen. Funkwerk-Produkte basieren auf modernsten Verfahren der Funk- und Kommunikationstechnik sowie der Datenverarbeitung und tragen zur Kostensenkung bei den Kunden bei.

Weitere Informationen

Funkwerk AG
Im Funkwerk 5
D-99625 Kölleda/Thüringen
Tel.: 03635 458 500
Fax: 03635 458 399
E-Mail: ir@funkwerk.com

Pressekontakt

Redaktionsbüro tik GmbH
Tel.: 0911 9597871
E-Mail: info@tik-online.de

Überraschender Antrag auf Schutzschirmverfahren der euromicron AG

12. Déc. 2019 | Corporate News, Press

  • Abwertung der Beteiligung wird geprüft
  • Abschreibung belastet Finanzergebnis von Funkwerk; operative Umsatz- und Ergebnisprognose 2019 bleibt unverändert bestehen

Kölleda, 12. Dezember 2019 – Die Funkwerk AG hat am 11. Dezember 2019 überraschend davon Kenntnis erhalten, dass der Vorstand der euromicron AG am gleichen Tag einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht gestellt hat. Funkwerk wird die Höhe der erforderlichen Abwertung der 15,36 %-igen Beteiligung an der euromicron AG, die mit 5,8 Mio. Euro in den Finanzanlagen der Funkwerk AG bilanziert ist, prüfen. Die Abschreibung würde das Finanzergebnis und damit den Jahresüberschuss der Funkwerk AG im laufenden Geschäftsjahr belasten, das operative Geschäft wird jedoch nicht beeinflusst. Die Prognose für Umsatz und Betriebsergebnis bleibt deshalb unverändert bestehen. Demnach erwartet der Funkwerk-Konzern im Gesamtjahr 2019 ein Umsatzplus um etwa 6 % (2018: 82,7 Mio. Euro) und ein EBIT von mindestens 11 Mio. Euro (2018: 11,4 Mio. Euro).

Die vom Vorstand der euromicron AG beantragte Eröffnung des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung erreichte den Vorstand der Funkwerk AG völlig überraschend und ohne Vorankündigung. Auch über die von euromicron in der Ad-hoc-Mitteilung vom 10. Dezember 2019 erwähnten Gespräche mit einem der Funkwerk AG unbekannten strategischen Investor war Funkwerk zu keiner Zeit informiert und ist nicht Partei solcher Verhandlungen. Ein derart intransparentes Verhalten des euromicron-Vorstands hat die für eine strategische Partnerschaft notwendige Vertrauensbasis zerstört.

Die Funkwerk AG wird die in den letzten Jahren erfolgreiche Unternehmensentwicklung aus eigener Kraft fortsetzen und sich hierbei auf weiteres dynamisches Wachstum in den Geschäftsfeldern Zugfunk, Reisendeninformation, Videosysteme und IoT (Internet of Things) konzentrieren. Als zuverlässiger und langfristig stabiler Partner ist die Funkwerk AG überzeugt, dass sie auch ohne die euromicron AG die Anforderungen ihrer Kunden mit führenden Technologien und hoher Kunden- und Serviceorientierung erfüllen kann.

 

Die Funkwerk AG, Kölleda/Thüringen, ist als mittelständischer Technologiekonzern spezialisiert auf lösungsorientierte Informations-, Kommunikations- und Sicherheitssysteme für den Schienenverkehr, Infrastruktur, Behörden und Unternehmen. Funkwerk-Produkte basieren auf modernsten Verfahren der Funk- und Kommunikationstechnik sowie der Datenverarbeitung und tragen zur Kostensenkung bei den Kunden bei.

agsdix-null
agsdix-null
Weitere Informationen

Funkwerk AG
Im Funkwerk 5
D-99625 Kölleda/Thüringen
Tel.: 03635 458 500
Fax: 03635 458 399
E-Mail: ir@funkwerk.com 

agsdix-null
Pressekontakt

Redaktionsbüro tik GmbH
Tel.: 0911 9597871
E-Mail: info@tik-online.de